Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letztes Update: 2021

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte (für s.g. Agenturverträge gelten besondere Geschäftsbedingungen) zwischen dem Kunden und der svarmony Technologies GmbH (nachfolgend svarmony) gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der  svarmony ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Von vorliegenden AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr im Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Post oder Mail bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.

 

2. Vertragsabschluss

Die Angebote von svarmony sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von svarmony als angenommen, sofern svarmony nicht, etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages, zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

 

3. Leistung und Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von svarmony für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Svarmony ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von svarmony, die nicht ausdrücklich durch den geschlossenen Auftrag abgegolten sind, sind gesondert zu vereinbaren und zu entlohnen. Das gilt besonders für alle Nebenleistungen von svarmony.

Alle von svarmony erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten, u.ä.) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von svarmony sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von svarmony schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird svarmony den Kunden auf die höheren Kosten schriftlich hinweisen.

Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Alle Arbeiten von svarmony, die aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, nicht zur Ausführung gelangen, werden vertragsgemäß abgerechnet. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe etc. sind vielmehr unverzüglich an svarmony zurück zu geben.

 

4. Fremdleistung Dritter

svarmony ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen auch an Dritte zu übertragen. Soweit Im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, svarmony im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten auf ersten Anfordern freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Dritten ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

5. Präsentationen

Für die Durchführung von vom Kunden gewünschten Präsentationen steht svarmony ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal-, Sach- und Fremdleistungsaufwand von svarmony für die Präsentation deckt. Erhält svarmony nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von svarmony, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum von svarmony; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind viel mehr unverzüglich an svarmony zurück zu geben. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von svarmony gestalteten Werbemittel oder anderer Produkte verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von svarmony nicht zulässig.

 

 

6. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen von svarmony einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skripte, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, elektronisch gespeicherte Fotos, Angebote etc.), aber auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie einzelne Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von svarmony und können von svarmony jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Änderungen von Leistungen von svarmony durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von svarmony und –soweit diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind– des Urhebers zulässig. Für die Nutzung der Leistungen von svarmony, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist –unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist– die Zustimmung von svarmony erforderlich. Dafür steht svarmony und ggf. dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das im Auftrag für die Leistung festgesetzte Honorar. Die Urheberrechte an den durch svarmony erbrachten Leistungen sind indes nicht übertragbar und liegen in jedem Fall bei svarmony.

 

7. Kennzeichnung

Svarmony ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf svarmony und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

 

8. Genehmigung

Alle Leistungen von svarmony (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Abzüge, Texte etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen schriftlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten die von svarmony vorgelegten Arbeiten als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von svarmony -Leistung überprüfen. Die svarmony veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

 

9. Termine

Svarmony bemüht sich die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er svarmony eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an svarmony. Nachweislich unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei den oder durch die Auftragnehmer von svarmony, entbinden svarmony jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Svarmony hat von diesen Ereignissen den Kunden unverzüglich zu informieren.

 

10. Zahlungen, Eigentumsvorbehalt

Die Rechnungen von svarmony sind prompt ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts Anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von svarmony. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

11. Gewährleistung und Schadenersatz

Svarmony leistet dafür Gewähr, dass die zu erstellende Leistung vertragsgemäß ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.

Der Kunde hat eventuelle Mängel spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Svarmony erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Lieferung einer fehlerfreien Leistung. Gelingt die Beseitigung des gerügten Mangels innerhalb einer Frist von 10 Tagen nicht, so kann der Kunde die Rechte gem. Gesetz geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer der svarmony zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter auf Kosten von svarmony ausführen lassen.

Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von svarmony beruhen.

 

12. Haftung

Die Agentur haftet, soweit gesetzlich zulässig, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Svarmony wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der eigenen fachlichen und kaufmännischen Sorgfältigkeitspflicht durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, auch bei den von svarmony vorgeschlagenen Werbemaßnahmen, ist aber der Kunde selbst verantwortlich.

 

13. Vermittlung von Speicherplatz und Webhosting

Soweit es um die Vermittlung von Speicherplatz und Webhosting geht, gelten ergänzend die AGB des jeweiligen Webhosters/Poviders. Bei dem Bereitstellen von Daten auf Servern wird svarmony zwischen dem Auftraggeber und den Organisationen zum Webhosting lediglich als Vermittler tätig. Svarmony hat für die Bereitstellung der Daten auf Servern keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass die Daten des Auftraggebers frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Auftraggeber stellt svarmony hiermit von Ersatzansprüchen Dritter, die auf nicht zugängliche Server-Daten beruhen, auf erstes Anfordern frei.

 

14. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und svarmony ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Das Recht der Republik Österreich gilt mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf).

 

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit einem zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von svarmony.